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HOPJEKTO
Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

für die Nutzung der Software HOPJEKTO durch Unternehmen · Fassung 2026-11

Entwurf – keine Rechtsberatung. Dieser Text ist ein Vorschlag für einen Software-as-a-Service-Vertrag zwischen Unternehmen (B2B). Vor der Verwendung bitte anwaltlich prüfen lassen. Gelb markierte Werte (Fristen, Prozentsätze, Laufzeiten) sind Vorschläge und müssen entschieden werden.

§ 1 Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Gebäude- & Montageservice Florian Hoppe, Bornaer Straße 114, 09114 Chemnitz („Anbieter“), und seinen Kunden über die Nutzung der Software HOPJEKTO.
  2. Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen („Kunde“). Verträge mit Verbrauchern werden nicht geschlossen.
  3. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn der Anbieter ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

§ 2 Vertragsgegenstand

  1. Der Anbieter stellt dem Kunden die Software HOPJEKTO – bestehend aus dem Verwaltungsportal (Browser) und der Hausmeister-App (installierbare Web-App) – als Online-Dienst (Software as a Service) über das Internet zur Nutzung bereit.
  2. Der Funktionsumfang ergibt sich aus dem gebuchten Paket (Basis, Business oder Business Pro), den zusätzlich gebuchten Benutzern und Optionen sowie der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Leistungsbeschreibung.
  3. Eine Überlassung der Software zur Installation auf Systemen des Kunden oder die Herausgabe des Quellcodes ist nicht geschuldet.
  4. Einrichtung, Datenübernahme, Schulungen und individuelle Anpassungen sind nur geschuldet, soweit sie gesondert vereinbart sind.

§ 3 Vertragsschluss und Testzugang

  1. Darstellungen auf der Website sind kein bindendes Angebot. Der Vertrag kommt durch ein Angebot des Anbieters und dessen Annahme durch den Kunden in Textform (z. B. per E-Mail) zustande.
  2. Voraussetzung für den Vertrag ist, dass Administrator oder Geschäftsführer des Kunden diesen AGB und dem Vertrag zur Auftragsverarbeitung im Portal zustimmen. Ohne diese Zustimmung kommt kein Vertrag zustande. Der Anbieter speichert Fassung, Zeitpunkt und zustimmende Person.
  3. Der Anbieter kann einen kostenlosen, auf 14 Tage befristeten Testzugang einrichten. Der Testzugang endet automatisch und wird nach Ablauf der Testzeit gesperrt, wenn die Zustimmung nach Absatz 2 fehlt; er verlängert sich nicht in einen kostenpflichtigen Vertrag. Wird kein Vertrag geschlossen, werden die im Testzugang erfassten Daten 14 Tage nach Ablauf gelöscht.

§ 4 Leistungen des Anbieters

  1. Der Anbieter betreibt die Software auf Servern in Rechenzentren in der EU und stellt sie am Übergabepunkt (Internetanschluss des Rechenzentrums) bereit. Für die Internetverbindung des Kunden und seiner Nutzer sowie für deren Endgeräte ist der Anbieter nicht verantwortlich.
  2. Der Anbieter schuldet eine Verfügbarkeit von [98,5 %] im Monatsmittel. Nicht eingerechnet sind angekündigte Wartungsarbeiten, die möglichst außerhalb der üblichen Geschäftszeiten ([Mo–Fr 7–18 Uhr]) stattfinden, sowie Störungen, die außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters liegen (z. B. höhere Gewalt, Störungen des Internets).
  3. Die Hausmeister-App speichert Eingaben bei fehlender Verbindung auf dem Endgerät und überträgt sie, sobald wieder eine Verbindung besteht. Bis zur Übertragung liegen diese Daten allein auf dem Endgerät.
  4. Der Anbieter sichert die Daten des Kunden täglich in verschlüsselter Form.
  5. Der Anbieter entwickelt die Software laufend weiter und darf sie ändern, soweit die vertraglich vereinbarten Kernfunktionen erhalten bleiben und die Änderung für den Kunden zumutbar ist.
  6. Support erfolgt per E-Mail und Telefon zu den Geschäftszeiten [Mo–Fr 8–16 Uhr, ausgenommen gesetzliche Feiertage in Sachsen].

§ 5 Nutzungsrechte

  1. Der Kunde erhält für die Vertragslaufzeit das einfache, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht, die Software im vereinbarten Umfang für eigene geschäftliche Zwecke zu nutzen.
  2. Der Kunde darf Zugänge für eigene Mitarbeiter einrichten. Die Zahl der Nutzer und der verwalteten Wohneinheiten ist gemäß Paket begrenzt; weitere Nutzer können hinzugebucht werden. Zugänge sind personengebunden und dürfen nicht von mehreren Personen gemeinsam genutzt werden.
  3. Der Kunde darf die Software nicht vervielfältigen, verändern, zurückentwickeln oder Dritten zur Nutzung überlassen, soweit dies nicht gesetzlich zwingend erlaubt ist.

§ 6 Pflichten des Kunden

  1. Der Kunde hält Zugangsdaten geheim, vergibt Rollen und Rechte sachgerecht und sperrt Zugänge ausgeschiedener Mitarbeiter unverzüglich.
  2. Der Kunde stellt sicher, dass er die in der Software verarbeiteten Daten rechtmäßig verarbeiten darf, insbesondere dass er seine Mitarbeiter über die Verarbeitung (z. B. Fotos, Zeiten, Abwesenheiten) informiert hat.
  3. Der Kunde speichert keine rechtswidrigen Inhalte und nutzt die Software nicht in einer Weise, die ihre Sicherheit oder Verfügbarkeit beeinträchtigt.
  4. Die Software unterstützt die Planung und Dokumentation, etwa des Winterdienstes. Die Verantwortung für die Erfüllung eigener Pflichten (z. B. Verkehrssicherungspflichten) und für die Richtigkeit der erfassten Angaben bleibt beim Kunden.
  5. Der Kunde meldet Störungen und Mängel unverzüglich und so genau wie möglich.

§ 7 Vergütung und Zahlung

  1. Die Vergütung richtet sich nach dem Angebot bzw. der bei Vertragsschluss gültigen Preisliste je Paket, zusätzlichem Nutzer, Paket weiterer Wohneinheiten und Option. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
  2. Laufende Entgelte werden monatlich im Voraus berechnet. Zahlt der Kunde die laufenden Entgelte für ein ganzes Vertragsjahr im Voraus, wird ihm ein Monatsentgelt erlassen. Einmalige Entgelte (z. B. für die Personalisierung) werden mit Bereitstellung fällig.
  3. Rechnungen sind innerhalb von [14] Tagen nach Zugang ohne Abzug zu zahlen.
  4. Der Anbieter erinnert den Kunden 7 Tage vor Ablauf der Vertragslaufzeit per E-Mail an die Zahlung. Ist bis zum Ablauf der Laufzeit nicht vollständig bezahlt, wird der Zugang automatisch gesperrt; der Kunde wird per E-Mail informiert und hat 7 Tage Zeit zu zahlen, damit der Zugang wieder freigegeben wird. Die Daten des Kunden bleiben während der Sperre erhalten; die Pflicht zur Zahlung der Vergütung bleibt unberührt. [Rechtlich prüfen: Sperre ohne vorherige Mahnung]

§ 8 Preisanpassung

Der Anbieter kann die laufenden Entgelte frühestens [12] Monate nach Vertragsbeginn und danach höchstens einmal je Vertragsjahr anpassen. Die Anpassung wird mindestens [6] Wochen vor Wirksamwerden in Textform angekündigt. Beträgt die Erhöhung mehr als [5 %], kann der Kunde den Vertrag zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens kündigen.

§ 9 Datenschutz und Auftragsverarbeitung

  1. Soweit der Anbieter personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, ist der Kunde Verantwortlicher und der Anbieter Auftragsverarbeiter. Die Parteien schließen hierzu einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO; dessen Anlagen beschreiben die technischen und organisatorischen Maßnahmen und die eingesetzten Unterauftragsverarbeiter.
  2. Die Daten jedes Kunden werden getrennt von den Daten anderer Kunden gespeichert und verarbeitet.

§ 10 Kundendaten, Export und Löschung

  1. Die vom Kunden eingegebenen Daten stehen dem Kunden zu. Der Anbieter nutzt sie ausschließlich zur Erbringung der vertraglichen Leistungen.
  2. Während der Vertragslaufzeit kann der Kunde seine Daten über die Export- und Berichtsfunktionen der Software abrufen (z. B. Excel, CSV, PDF).
  3. Nach Vertragsende kann der Kunde [30] Tage lang lesend auf seine Daten zugreifen und sie exportieren. Danach löscht der Anbieter die Daten nach den Regeln des Vertrags zur Auftragsverarbeitung, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht.

§ 11 Mängel

  1. Für Mängel der Software gelten die Vorschriften des Mietrechts (§§ 535 ff. BGB), soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.
  2. Die verschuldensunabhängige Haftung für bereits bei Vertragsschluss vorhandene Mängel (§ 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB) ist ausgeschlossen.
  3. Der Anbieter beseitigt gemeldete Mängel in angemessener Frist. Er kann hierfür auch vorübergehende Umgehungslösungen bereitstellen, wenn diese für den Kunden zumutbar sind.

§ 12 Haftung

  1. Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer übernommenen Garantie.
  2. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, höchstens auf [die vom Kunden in den letzten 12 Monaten gezahlte Vergütung].
  3. Für den Verlust von Daten haftet der Anbieter nur in Höhe des Aufwands, der für die Wiederherstellung aus der letzten Datensicherung erforderlich ist.
  4. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Die vorstehenden Regeln gelten auch für Erfüllungsgehilfen des Anbieters.

§ 13 Laufzeit und Kündigung

  1. Der Vertrag beginnt mit der Bereitstellung des Zugangs und hat eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten. Er verlängert sich jeweils um 12 Monate, wenn er nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der Laufzeit gekündigt wird.
  2. Ein Wechsel in ein größeres Paket ist jederzeit möglich; mit dem Wechsel beginnt eine neue Mindestlaufzeit von 12 Monaten, die sich wie in Absatz 1 verlängert. Zusätzliche Nutzer und weitere Wohneinheiten (in Paketen zu je 25, buchbar ab einer Auslastung von 90 % der gebuchten Wohneinheiten) kann der Kunde jederzeit im Portal hinzubuchen; sie laufen mit der Laufzeit des Hauptvertrags, verlängern sich mit ihm und können nur zu dessen Ende gekündigt bzw. verringert werden.
  3. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Anbieter insbesondere vor, wenn der Kunde mit der Zahlung von mehr als zwei Monatsentgelten in Verzug ist.
  4. Kündigungen bedürfen der Textform. Der Kunde kann auch im Portal unter Einstellungen → Module & Lizenzen kündigen; er erhält eine Bestätigung per E-Mail mit dem Tag des Vertragsendes.

§ 14 Vertraulichkeit und Referenz

  1. Die Parteien behandeln alle nicht öffentlichen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich, auch über das Vertragsende hinaus.
  2. Der Anbieter nennt den Kunden nur mit dessen vorheriger Zustimmung als Referenz.

§ 15 Änderungen dieser AGB

Der Anbieter kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern, soweit dies aus sachlichen Gründen (z. B. Gesetzesänderungen, neue Funktionen) erforderlich ist und den Kunden nicht unangemessen benachteiligt. Änderungen werden mindestens [6] Wochen vor Wirksamwerden in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb dieser Frist, gelten die Änderungen als angenommen; auf diese Folge wird in der Mitteilung hingewiesen. Widerspricht der Kunde, kann jede Partei den Vertrag zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens kündigen.

§ 16 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  2. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Chemnitz, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
  3. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.